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  • ab 01.05.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 NLQ-OrgErl - Aufgaben und Zusammenarbeit

Bibliographie

Titel
Organisation des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ)
Redaktionelle Abkürzung
NLQ-OrgErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20100

4.1 Das NLQ arbeitet als Dienstleister für Schulen, Studienseminare und Behörden im Geschäftsbereich. Art, Umfang und Intensität der Aufgabenwahrnehmung erfolgen in enger Abstimmung mit MK im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen.

4.2 Das NLQ unterstützt insbesondere Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung des Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen und gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben.

4.3 Das NLQ nimmt seine Aufgaben in enger Kooperation mit den RLSB und dem MK wahr und arbeitet mit den Weiterbildungsträgern und anderen Einrichtungen und Stellen aus Lehrerbildung, Wissenschaft und Wirtschaft zusammen. Kooperationsvereinbarungen bedürfen der Zustimmung des MK.