SoUMAZuwRdErl,NI - Sonderpädagogische Unterstützung Mitarbeiterzuweisungsrunderlass

Zuweisung von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung

Bibliographie

Titel
Zuweisung von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung
Redaktionelle Abkürzung
SoUMAZuwRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

RdErl. d. MK v. 24.4.2023 - 34-84 033 - VORIS 22410 -

Vom 24. April 2023 (SVBl. S. 374)

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Förderschulen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung1
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung2
Allgemein bildende Schulen ohne Förderschulen3
Schlussbestimmungen4

Abschnitt 1 SoUMAZuwRdErl - Förderschulen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung

Bibliographie

Titel
Zuweisung von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung
Redaktionelle Abkürzung
SoUMAZuwRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

In den Förderschulen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung werden für die pädagogische Begleitung im Unterricht und für damit zusammenhängende Arbeiten sowie für therapeutische Maßnahmen insgesamt

  • bei ganztägigem Unterricht 46 Zeitstunden pro Klasse und

  • bei halbtägigem Unterricht 35 Zeitstunden pro Klasse

für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitgestellt.

Damit sind die Präsenzzeiten (Unterricht und Pausen) und die Stunden für weitere Tätigkeiten abgedeckt.

Außer Kraft am 1. August 2026 durch Nummer 4 des RdErl. vom 24. April 2023 (SVBl. S. 374)

Abschnitt 2 SoUMAZuwRdErl - Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung

Bibliographie

Titel
Zuweisung von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung
Redaktionelle Abkürzung
SoUMAZuwRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

An allen öffentlichen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung werden

  • bei ganztägigem Unterricht 36 Zeitstunden pro Klasse und

  • bei halbtägigem Unterricht 30 Zeitstunden pro Klasse

für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur pädagogischen Begleitung im Unterricht bereitgestellt.

Damit sind die Präsenzzeiten (Unterricht und Pausen) und die Stunden für weitere Tätigkeiten abgedeckt.

Außer Kraft am 1. August 2026 durch Nummer 4 des RdErl. vom 24. April 2023 (SVBl. S. 374)

Abschnitt 3 SoUMAZuwRdErl - Allgemein bildende Schulen ohne Förderschulen

Bibliographie

Titel
Zuweisung von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung
Redaktionelle Abkürzung
SoUMAZuwRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Diesen Schulen können je Schülerin oder je Schüler mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung oder emotionale und soziale Entwicklung bedarfsorientiert bis zu 5 Stunden für eine Pädagogische Mitarbeiterin oder einen Pädagogischen Mitarbeiter bereitgestellt werden.

Außer Kraft am 1. August 2026 durch Nummer 4 des RdErl. vom 24. April 2023 (SVBl. S. 374)

Abschnitt 4 SoUMAZuwRdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Zuweisung von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung
Redaktionelle Abkürzung
SoUMAZuwRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Dieser RdErl. tritt am 1.7.2023 in Kraft und mit Ablauf des 31.7.2026 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. August 2026 durch Nummer 4 des RdErl. vom 24. April 2023 (SVBl. S. 374)