Abschnitt 2 SoUMAZuwRdErl - Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
Bibliographie
- Titel
- Zuweisung von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung
- Redaktionelle Abkürzung
- SoUMAZuwRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
An allen öffentlichen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung werden
bei ganztägigem Unterricht 36 Zeitstunden pro Klasse und
bei halbtägigem Unterricht 30 Zeitstunden pro Klasse
für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur pädagogischen Begleitung im Unterricht bereitgestellt.
Damit sind die Präsenzzeiten (Unterricht und Pausen) und die Stunden für weitere Tätigkeiten abgedeckt.
Außer Kraft am 1. August 2026 durch Nummer 4 des RdErl. vom 24. April 2023 (SVBl. S. 374)