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  • ab 01.07.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 SoUMAZuwRdErl - Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung

Bibliographie

Titel
Zuweisung von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung
Redaktionelle Abkürzung
SoUMAZuwRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

An allen öffentlichen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung werden

  • bei ganztägigem Unterricht 36 Zeitstunden pro Klasse und

  • bei halbtägigem Unterricht 30 Zeitstunden pro Klasse

für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur pädagogischen Begleitung im Unterricht bereitgestellt.

Damit sind die Präsenzzeiten (Unterricht und Pausen) und die Stunden für weitere Tätigkeiten abgedeckt.

Außer Kraft am 1. August 2026 durch Nummer 4 des RdErl. vom 24. April 2023 (SVBl. S. 374)