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  • ab 01.07.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 SoUMAZuwRdErl - Förderschulen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung

Bibliographie

Titel
Zuweisung von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung
Redaktionelle Abkürzung
SoUMAZuwRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

In den Förderschulen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung werden für die pädagogische Begleitung im Unterricht und für damit zusammenhängende Arbeiten sowie für therapeutische Maßnahmen insgesamt

  • bei ganztägigem Unterricht 46 Zeitstunden pro Klasse und

  • bei halbtägigem Unterricht 35 Zeitstunden pro Klasse

für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitgestellt.

Damit sind die Präsenzzeiten (Unterricht und Pausen) und die Stunden für weitere Tätigkeiten abgedeckt.

Außer Kraft am 1. August 2026 durch Nummer 4 des RdErl. vom 24. April 2023 (SVBl. S. 374)