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  • ab 01.07.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 SoUMAZuwRdErl - Allgemein bildende Schulen ohne Förderschulen

Bibliographie

Titel
Zuweisung von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung
Redaktionelle Abkürzung
SoUMAZuwRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Diesen Schulen können je Schülerin oder je Schüler mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung oder emotionale und soziale Entwicklung bedarfsorientiert bis zu 5 Stunden für eine Pädagogische Mitarbeiterin oder einen Pädagogischen Mitarbeiter bereitgestellt werden.

Außer Kraft am 1. August 2026 durch Nummer 4 des RdErl. vom 24. April 2023 (SVBl. S. 374)