3.1 Die organisatorische Gliederung des NLQ richtet sich nach dem als Anlage beigefügten Organisationsplan. Das NLQ gliedert sich danach in folgende Abteilungen und Fachbereiche:
Abteilung 1 - Zentrale Aufgaben, Landesprüfungsamt |
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Fachbereich 11 | - | Personal, Organisation, Innerer Dienst, Informationssicherheit, CARE-Beratungsstelle |
Fachbereich 12 | - | Haushalt, zentrales Veranstaltungsmanagement |
Fachbereich 13 | - | Landesprüfungsamt, sonstige Prüfungsangelegenheiten, Schulbuchprüfung |
Fachbereich 14 | - | Rechts- und Vergabestelle |
Abteilung 2 - Evaluation und Qualitätsentwicklung |
Fachbereich 21 | - | Interne Evaluation und Evaluationsstudien |
Fachbereich 22 | - | Evaluationsberatung allgemeinbildende Schulen |
Fachbereich 23 | - | Externe Evaluation berufsbildende Schulen |
Fachbereich 24 | - | Systemmonitoring |
Abteilung 3 - Bildung der Lehrkräfte und Curriculumentwicklung |
Fachbereich 31 | - | Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der regionalen Fortbildung der Lehrkräfte, Kompetenzzentren |
Fachbereich 32 | - | Unterrichts- und schulformbezogene Vorhaben für allgemeinbildende Schulen |
Fachbereich 33 | - | Unterrichtsübergreifende Vorhaben |
Fachbereich 34 | - | Berufliche Bildung |
Fachbereich 35 | - | Politische Bildung/Europa und Internationales, Koordinierungsstelle Friedensbildung |
Abteilung 4 - Qualifizierung von Leitungspersonal |
Fachbereich 41 | - | Erstqualifizierung und Leitungskräftenachwuchsfortbildung |
Fachbereich 42 | - | Berufsbegleitende Qualifizierung |
Abteilung 5 - Digitalisierung und Informationstechnologien |
Fachbereich 51 | - | Bildungsportal Niedersachsen, Bildungsmedien, Servicestelle E-Learning |
Fachbereich 52 | - | IT-Einsatz und digitale Bildungsinnovationen |
Fachbereich 53 | - | Medienbildung in Schule und Unterricht, Netzwerk Medienbildung |
3.2 Für die Steuerung des Qualitäts-, Prozess- und Wissensmanagements wird die Funktion einer Beauftragten oder eines Beauftragten für Qualitätsmanagement eingerichtet, die oder der direkt bei der Behördenleitung angebunden ist. Gleichzeitig obliegt ihr oder ihm die Koordinierung abteilungsübergreifender Vorhaben.
3.3 Gemäß Nummer 6.3.1 ISLL wurde festgelegt, dass das NLQ eine Sicherheitsdomäne darstellt. Die Behördenleitung trägt die Gesamtverantwortung. Durch diese ist eine Informationssicherheitsbeauftragte oder ein Informationssicherheitsbeauftragter zu benennen. Die weiteren Rechte und Pflichten ergeben sich aus den Nummern 6.6 und 6.7 der ISLL. Die Informationssicherheitsbeauftragte oder der Informationssicherheitsbeauftragte hat direktes Vortragsrecht bei der Behördenleitung.
3.4 Die Gleichstellungsbeauftragte für das Behördenpersonal ist direkt bei der Behördenleitung angebunden.
3.5 Im Fachbereich 11 ist eine Chance auf Rückkehr ermöglichen (CARE)-Beratungsstelle eingerichtet.
3.6 Änderungen in der Aufbauorganisation des NLQ bedürfen der Zustimmung des MK.