Gefördert werden
2.1 investive Maßnahmen im Rahmen von Neu- und Umbauten einschließlich technischer Ausstattung zur Schaffung
2.1.1
alters- und pflegegerechter Wohnungen und Wohngemeinschaften,
2.1.2
einer alters- und pflegegerechten Wohnumfeld- oder Quartiersinfrastruktur;
2.2 nicht investive Maßnahmen zum Aufbau
2.2.1
verbindlicher Nachbarschaftsinitiativen zur Unterstützung Pflegebedürftiger (z. B. Nachbarschaftsvereine, Seniorengenossenschaften oder Sozialgenossenschaften),
2.2.2
ambulant betreuter Pflege-Wohngemeinschaften,
2.2.3
quartiersbezogener Unterstützungsnetze (Quartiersmanagement),
2.2.4
pflegerischer Infrastrukturen - auch in technisch unterstützender Form wie beispielsweise E-health, E-care oder Ambient Assisted Living (AAL) - und damit verbundener interdisziplinärer Kompetenzteams im Quartier zur Förderung des selbständigen Wohnens im Alter und bei Pflege.
2.3 Das zuständige Fachministerium kann vor dem jeweiligen Antragsstichtag Schwerpunkte zur Förderung festlegen.