Abschnitt 4 WoPflAFördErl - Zuwendungsvoraussetzungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von "Wohnen und Pflege im Alter"
- Redaktionelle Abkürzung
- WoPflAFördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 83000
4.1 Gefördert werden Vorhaben, die in Niedersachsen durchgeführt werden.
4.2 Bei der Antragstellung sind zur Beurteilung der Förderwürdigkeit mindestens vorzulegen:
Beschreibung des Vorhabens in konzeptioneller Hinsicht (insbesondere Kreis der künftigen Nutzerinnen und Nutzer),
Begründung der Modellhaftigkeit des Vorhabens,
Angaben zur Einbeziehung des Sozialraums,
Angaben zu Kooperationen, Ausgabenkalkulation und Finanzierungsplan,
Zeitplan für die Umsetzung des Vorhabens,
Angaben zu messbaren Parametern für die Erfolgskontrolle des Vorhabens.
4.3 Es ist eine Stellungnahme der Standortkommune vorzulegen, die auch Aussagen zur Modellhaftigkeit des Vorhabens beinhalten muss.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erl. vom 8. Dezember 2020 (Nds. MBl. S. 1620)