WuE/KT-WSRdErl,NI - WuE/KT-Werkstätten-Runderlass

Aufgaben und Organisation der Waffen- und Einsatzmittel-/Kriminaltechnikwerkstätten der Polizei des Landes Niedersachsen

Bibliographie

Titel
Aufgaben und Organisation der Waffen- und Einsatzmittel-/Kriminaltechnikwerkstätten der Polizei des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
WuE/KT-WSRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21024

RdErl. d. MI v. 2. 3. 2020 - 26.11-01512-301 -

Vom 2. März 2020 (Nds. MBl. S. 382)

- VORIS 21024 -

Bezug:

  1. a)

    RdErl. v. 17. 10. 2017 (Nds. MBl. S. 1414)
    - VORIS 21021 -

  2. b)

    RdErl. v. 30. 4. 1997 (Nds. MBl. S. 819), geändert durch RdErl. v. 11. 7. 2001 (Nds. MBl. S. 638)
    - VORIS 21024 00 00 00 030 -

  3. c)

    RdErl. v. 5. 6. 1978 (Nds. MBl. S. 832)
    - VORIS 21024 00 00 00 007 -

  4. d)

    RdErl. d. MF v. 21. 1. 2015 (Nds. MBl. S. 426)
    - VORIS 21077 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Aufgaben1
Organisation2
Personal3
Wirtschaftsangelegenheiten4
Betriebswirtschaftliche Steuerungselemente5
Schlussbestimmungen6
Aufgabenzuweisungen gemäß Nummer 1.4Anlage 1
Betreuungsbereiche der WuE/KT-WerkstättenAnlage 2

Abschnitt 1 WuE/KT-WSRdErl - Aufgaben

Bibliographie

Titel
Aufgaben und Organisation der Waffen- und Einsatzmittel-/Kriminaltechnikwerkstätten der Polizei des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
WuE/KT-WSRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21024

1.1 Den Waffen- und Einsatzmittel-/Kriminaltechnikwerkstätten (WuE/KT-Werkstätten) obliegen die fachspezifische und zeitgerechte Untersuchung, Instandhaltung (gemäß DIN 31051) und Formänderung von Waffen, Einsatzmitteln sowie von umwelt- und kriminaltechnischem Gerät in ihrem Betreuungsbereich. Für die Einsatzbereitschaft sowie für den Werterhalt der Waffen und Geräte sind die bestandsführenden Dienststellen (Polizeibehörden und Polizeiakademie Niedersachsen [PA NI]) verantwortlich. Durchsicht und Pflege sind durch die Nutzenden sicherzustellen.

1.2 Alle Schusswaffen der Polizei des Landes Niedersachsen sind einer regelmäßigen Untersuchung in einer WuE/KT-Werkstatt der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD NI) gemäß dem Leitfaden "Untersuchung und Instandsetzung von Waffen und Gerät" (Bezugserlass zu c) zu unterziehen, spätestens nach Ablauf von 18 Monaten. Für die Einhaltung der Untersuchungsintervalle sind die Waffentragenden und die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter WuE/KT der bestandsführenden Dienststellen verantwortlich.

1.3 Als ein entscheidender Faktor für die Aufgabenwahrnehmung der WuE/KT-Werkstätten ist anzusehen, dass der Funktionsfähigkeit von Waffen und Einsatzmitteln unter Beachtung von Aspekten des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit besondere Bedeutung zukommt.

1.4 Die Serviceleistungen der WuE/KT-Werkstätten sind durch die Polizeibehörden und die PA NI in Anspruch zu nehmen, wenn dies vorgeschrieben ist (Anlage 1) oder die entsprechenden Serviceleistungen technisch erbracht werden können und eine anderweitige wirtschaftlichere Auftragserledigung nicht gegeben ist. Die Entscheidung über eine Fremdvergabe bedarf stets der ganzheitlichen Betrachtungsweise, in der taktische, wirtschaftliche und sicherheitsrelevante Aspekte zu berücksichtigen sind. Über eine Fremdvergabe von Instandhaltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Waffen entscheidet die ZPD NI, in anderen Fällen unterstützt die ZPD NI die Polizeibehörden und die PA NI bezüglich der Fremdvergabe beratend.

1.5 Auf Ersuchen sind Instandhaltungen von Waffen- und Einsatzmitteln sowie von umwelt- und kriminaltechnischem Gerät, das nicht der Landespolizei Niedersachsen gehört (z. B. Justiz, Bundespolizei, andere Länderpolizeien), durch die WuE/KT-Werkstätten grundsätzlich vorzunehmen. Die Inanspruchnahme der Leistungen der WuE/KT-Werkstätten wird den ersuchenden Behörden in Höhe des entstandenen Gesamtaufwands (Vollkosten) in Rechnung gestellt.

Abschnitt 2 WuE/KT-WSRdErl - Organisation

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Aufgaben und Organisation der Waffen- und Einsatzmittel-/Kriminaltechnikwerkstätten der Polizei des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
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Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21024

2.1 Die Polizei des Landes Niedersachsen verfügt über sechs WuE/KT-Werkstätten an den Standorten Braunschweig, Hannover, Hann. Münden, Hildesheim, Lüneburg und Oldenburg (Oldenburg). Sie sind organisatorisch der ZPD NI zugeordnet, die fachliche Steuerung der WuE/KT-Werkstätten obliegt der für die WuE/KT-Werkstätten verantwortlichen Betriebsleitung.

2.2 Die Zuständigkeitsbereiche für die Serviceleistungen der WuE/KT-Werkstätten werden unabhängig von polizeilichen Behördenzuständigkeitsgrenzen gesondert in Betreuungsbereichen festgelegt (Anlage 2), um die wirtschaftlichste Form der Verbringung zu gewährleisten.

Abschnitt 3 WuE/KT-WSRdErl - Personal

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Aufgaben und Organisation der Waffen- und Einsatzmittel-/Kriminaltechnikwerkstätten der Polizei des Landes Niedersachsen
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21024

3.1 Das Personal der WuE/KT-Werkstätten ist der ZPD NI zugeordnet.

3.2 Als Leiterin oder Leiter einer WuE/KT-Werkstatt ist Personal einzusetzen, welches mindestens über die fachliche Qualifikation einer Handwerksmeisterin, eines Handwerksmeisters, einer staatlich geprüften Technikerin, eines staatlich geprüften Technikers oder eine gleichzusetzende Ausbildung des Waffenhandwerks oder eines anderen metallverarbeitenden Berufs verfügt. Als gleichzusetzende Ausbildung des Waffenhandwerks oder eines anderen metallverarbeitenden Berufs ist auch der erfolgreiche Abschluss eines Lehrgangs zur Waffenmechanikermeisterin oder zum Waffenmechanikermeister bei der Bundespolizeiakademie anzusehen.

Die Werkstattleitung ist für die gesamte Aufgabenerledigung, insbesondere für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften des Arbeitsschutzes, in der WuE/KT-Werkstatt verantwortlich.

3.3 Sofern die Mitarbeitenden bezogen auf ihre Tätigkeit in den WuE/KT-Werkstätten eine besondere fachliche Qualifizierung aufweisen müssen, bedarf es einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der jeweils erforderlichen Fachrichtung, z. B. Büchsenmacherin, Büchsenmacher, Waffenmechanikerin, Waffenmechaniker, Feinmechanikerin, Feinmechaniker, Maschinenbauerin, Maschinenbauer, Werkzeugmacherin oder Werkzeugmacher im Metallhandwerk aber auch Elektronikerin oder Elektroniker für Kriminaltechnik- und Sondergerät.

3.4 Das Personal in den WuE/KT-Werkstätten ist zur Ausübung der Tätigkeit einer Waffenmechanikerin oder eines Waffenmechanikers für polizeispezifische Belange fortzubilden.

Abschnitt 4 WuE/KT-WSRdErl - Wirtschaftsangelegenheiten

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Aufgaben und Organisation der Waffen- und Einsatzmittel-/Kriminaltechnikwerkstätten der Polizei des Landes Niedersachsen
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Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21024

4.1 Die Zuständigkeit für die liegenschaftsbezogene Betreuung der WuE/KT-Werkstätten obliegt der jeweiligen hausverwaltenden Dienststelle. In ihre Zuständigkeit fallen auch die Aufgaben im Zusammenhang mit der Bauunterhaltung, sofern nicht das Staatliche Baumanagement Niedersachsen originär zuständig ist. Sofern für die WuE/KT-Werkstätten Baumaßnahmen i. S. der "Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau), zugleich für Bauaufgaben des Landes (RLBau)" (Bezugserlass zu d) erforderlich werden, sind diese durch die hausverwaltende Dienststelle anzumelden. Hierbei unterstützt die ZPD NI beratend.

4.2 Der ZPD NI obliegt die Zuständigkeit für die Beschaffung, den Einbau, den Ersatz, die Wartung und die Entsorgung sowie die ggf. gesetzlich vorgeschriebene Prüfung von Werkstatteinrichtungen, technischen Geräten und Werkzeugen der WuE/KT-Werkstätten. Die Beschaffung und die Entsorgung von Verbrauchsmaterial für Aufgaben der WuE/KT-Werkstätten erfolgt durch die ZPD NI.