Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 02.03.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 WuE/KT-WSRdErl - Aufgaben

Bibliographie

Titel
Aufgaben und Organisation der Waffen- und Einsatzmittel-/Kriminaltechnikwerkstätten der Polizei des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
WuE/KT-WSRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21024

1.1 Den Waffen- und Einsatzmittel-/Kriminaltechnikwerkstätten (WuE/KT-Werkstätten) obliegen die fachspezifische und zeitgerechte Untersuchung, Instandhaltung (gemäß DIN 31051) und Formänderung von Waffen, Einsatzmitteln sowie von umwelt- und kriminaltechnischem Gerät in ihrem Betreuungsbereich. Für die Einsatzbereitschaft sowie für den Werterhalt der Waffen und Geräte sind die bestandsführenden Dienststellen (Polizeibehörden und Polizeiakademie Niedersachsen [PA NI]) verantwortlich. Durchsicht und Pflege sind durch die Nutzenden sicherzustellen.

1.2 Alle Schusswaffen der Polizei des Landes Niedersachsen sind einer regelmäßigen Untersuchung in einer WuE/KT-Werkstatt der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD NI) gemäß dem Leitfaden "Untersuchung und Instandsetzung von Waffen und Gerät" (Bezugserlass zu c) zu unterziehen, spätestens nach Ablauf von 18 Monaten. Für die Einhaltung der Untersuchungsintervalle sind die Waffentragenden und die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter WuE/KT der bestandsführenden Dienststellen verantwortlich.

1.3 Als ein entscheidender Faktor für die Aufgabenwahrnehmung der WuE/KT-Werkstätten ist anzusehen, dass der Funktionsfähigkeit von Waffen und Einsatzmitteln unter Beachtung von Aspekten des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit besondere Bedeutung zukommt.

1.4 Die Serviceleistungen der WuE/KT-Werkstätten sind durch die Polizeibehörden und die PA NI in Anspruch zu nehmen, wenn dies vorgeschrieben ist (Anlage 1) oder die entsprechenden Serviceleistungen technisch erbracht werden können und eine anderweitige wirtschaftlichere Auftragserledigung nicht gegeben ist. Die Entscheidung über eine Fremdvergabe bedarf stets der ganzheitlichen Betrachtungsweise, in der taktische, wirtschaftliche und sicherheitsrelevante Aspekte zu berücksichtigen sind. Über eine Fremdvergabe von Instandhaltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Waffen entscheidet die ZPD NI, in anderen Fällen unterstützt die ZPD NI die Polizeibehörden und die PA NI bezüglich der Fremdvergabe beratend.

1.5 Auf Ersuchen sind Instandhaltungen von Waffen- und Einsatzmitteln sowie von umwelt- und kriminaltechnischem Gerät, das nicht der Landespolizei Niedersachsen gehört (z. B. Justiz, Bundespolizei, andere Länderpolizeien), durch die WuE/KT-Werkstätten grundsätzlich vorzunehmen. Die Inanspruchnahme der Leistungen der WuE/KT-Werkstätten wird den ersuchenden Behörden in Höhe des entstandenen Gesamtaufwands (Vollkosten) in Rechnung gestellt.