Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 02.03.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 WuE/KT-WSRdErl - Wirtschaftsangelegenheiten

Bibliographie

Titel
Aufgaben und Organisation der Waffen- und Einsatzmittel-/Kriminaltechnikwerkstätten der Polizei des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
WuE/KT-WSRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21024

4.1 Die Zuständigkeit für die liegenschaftsbezogene Betreuung der WuE/KT-Werkstätten obliegt der jeweiligen hausverwaltenden Dienststelle. In ihre Zuständigkeit fallen auch die Aufgaben im Zusammenhang mit der Bauunterhaltung, sofern nicht das Staatliche Baumanagement Niedersachsen originär zuständig ist. Sofern für die WuE/KT-Werkstätten Baumaßnahmen i. S. der "Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau), zugleich für Bauaufgaben des Landes (RLBau)" (Bezugserlass zu d) erforderlich werden, sind diese durch die hausverwaltende Dienststelle anzumelden. Hierbei unterstützt die ZPD NI beratend.

4.2 Der ZPD NI obliegt die Zuständigkeit für die Beschaffung, den Einbau, den Ersatz, die Wartung und die Entsorgung sowie die ggf. gesetzlich vorgeschriebene Prüfung von Werkstatteinrichtungen, technischen Geräten und Werkzeugen der WuE/KT-Werkstätten. Die Beschaffung und die Entsorgung von Verbrauchsmaterial für Aufgaben der WuE/KT-Werkstätten erfolgt durch die ZPD NI.