Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 02.03.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 WuE/KT-WSRdErl - Personal

Bibliographie

Titel
Aufgaben und Organisation der Waffen- und Einsatzmittel-/Kriminaltechnikwerkstätten der Polizei des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
WuE/KT-WSRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21024

3.1 Das Personal der WuE/KT-Werkstätten ist der ZPD NI zugeordnet.

3.2 Als Leiterin oder Leiter einer WuE/KT-Werkstatt ist Personal einzusetzen, welches mindestens über die fachliche Qualifikation einer Handwerksmeisterin, eines Handwerksmeisters, einer staatlich geprüften Technikerin, eines staatlich geprüften Technikers oder eine gleichzusetzende Ausbildung des Waffenhandwerks oder eines anderen metallverarbeitenden Berufs verfügt. Als gleichzusetzende Ausbildung des Waffenhandwerks oder eines anderen metallverarbeitenden Berufs ist auch der erfolgreiche Abschluss eines Lehrgangs zur Waffenmechanikermeisterin oder zum Waffenmechanikermeister bei der Bundespolizeiakademie anzusehen.

Die Werkstattleitung ist für die gesamte Aufgabenerledigung, insbesondere für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften des Arbeitsschutzes, in der WuE/KT-Werkstatt verantwortlich.

3.3 Sofern die Mitarbeitenden bezogen auf ihre Tätigkeit in den WuE/KT-Werkstätten eine besondere fachliche Qualifizierung aufweisen müssen, bedarf es einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der jeweils erforderlichen Fachrichtung, z. B. Büchsenmacherin, Büchsenmacher, Waffenmechanikerin, Waffenmechaniker, Feinmechanikerin, Feinmechaniker, Maschinenbauerin, Maschinenbauer, Werkzeugmacherin oder Werkzeugmacher im Metallhandwerk aber auch Elektronikerin oder Elektroniker für Kriminaltechnik- und Sondergerät.

3.4 Das Personal in den WuE/KT-Werkstätten ist zur Ausübung der Tätigkeit einer Waffenmechanikerin oder eines Waffenmechanikers für polizeispezifische Belange fortzubilden.