LüchDannG,NI - Lüchow-Dannenberg-G

Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg
(Lüchow-Dannenberg-Gesetz)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg (Lüchow-Dannenberg-Gesetz)
Redaktionelle Abkürzung
LüchDannG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20300

Vom 23. Mai 2006 (Nds. GVBl. S. 215 - VORIS 20300 -)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13. Oktober 2011 (Nds. GVBl. S. 353)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Bildung der Samtgemeinden Lüchow (Wendland) und Elbtalaue1
Anwendung von Rechtsvorschriften2
(weggefallen)3
(weggefallen)4
Verwaltungsgemeinschaft5
(weggefallen)6
(weggefallen)7
Kostenfreiheit8
(weggefallen)9
Fortgeltung von Rechtsvorschriften und Flächennutzungsplänen10
(weggefallen)11
In-Kraft-Treten12

§ 1 LüchDannG - Bildung der Samtgemeinden Lüchow (Wendland) und Elbtalaue

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg (Lüchow-Dannenberg-Gesetz)
Redaktionelle Abkürzung
LüchDannG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20300

(1) 1Die Samtgemeinden Clenze und Lüchow werden zu der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) mit Sitz in Lüchow (Wendland) zusammengeschlossen. 2Der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) gehören als Mitgliedsgemeinden die Städte Lüchow (Wendland) und Wustrow (Wendland), die Flecken Bergen an der Dumme und Clenze sowie die Gemeinden Küsten, Lemgow, Luckau (Wendland), Lübbow, Schnega, Trebel, Waddeweitz und Woltersdorf an. 3Von der Bestimmung des Sitzes nach Satz 1 kann durch die Hauptsatzung abgewichen werden.

(2) 1Die Samtgemeinden Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) werden zu der Samtgemeinde Elbtalaue mit Sitz in Dannenberg (Elbe) zusammengeschlossen. 2Der Samtgemeinde Elbtalaue gehören die Städte Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) sowie die Gemeinden Damnatz, Göhrde, Gusborn, Jameln, Karwitz, Langendorf, Neu Darchau und Zernien an. 3Von der Bestimmung des Sitzes nach Satz 1 kann durch die Hauptsatzung abgewichen werden.

(3) Die Samtgemeinden Clenze, Dannenberg (Elbe), Hitzacker (Elbe) und Lüchow sind aufgelöst.

§ 2 LüchDannG - Anwendung von Rechtsvorschriften

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg (Lüchow-Dannenberg-Gesetz)
Redaktionelle Abkürzung
LüchDannG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20300

(1) (weggefallen)

(2) (weggefallen)

(3) 1Hat der Rat einer Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) oder der Samtgemeinde Elbtalaue nach § 106 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beschlossen, die der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister obliegenden Aufgaben zu beschränken, so kann die Wahrnehmung der übrigen Aufgaben im Sinne des § 106 Abs. 1 Satz 2 NKomVG im Einvernehmen mit der jeweiligen Samtgemeinde außer dem Leitungspersonal auch jeder anderen Beamtin oder jedem anderen Beamten der Samtgemeinde mit der Befähigung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste übertragen werden, die oder der mit der dem Erwerb der Befähigung zugrunde liegenden Qualifikation vertiefte Kenntnisse des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts erworben hat. 2Satz 1 ist auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechend anzuwenden.

(4) Abweichend von § 111 Abs. 3 NKomVG und § 15 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich ist die Samtgemeindeumlage der Samtgemeinden Lüchow (Wendland) und Elbtalaue so zu berechnen, dass neben der sich aus der entsprechenden Anwendung der Vorschriften über die Kreisumlage ergebenden Samtgemeindeumlage ein Betrag in Höhe des Schuldendienstes für die zum Zeitpunkt der Auflösung bestehenden Kassenkreditschulden der nach § 1 Abs. 3 aufgelösten Samtgemeinden jeweils ausschließlich von den früheren Mitgliedsgemeinden dieser Samtgemeinden getragen wird.

§ 3 LüchDannG

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Titel
Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg (Lüchow-Dannenberg-Gesetz)
Redaktionelle Abkürzung
LüchDannG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20300

(weggefallen)

§ 4 LüchDannG

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Titel
Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg (Lüchow-Dannenberg-Gesetz)
Redaktionelle Abkürzung
LüchDannG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20300

(weggefallen)