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  • ab 01.11.2006 (aktuelle Fassung)

§ 1 LüchDannG - Bildung der Samtgemeinden Lüchow (Wendland) und Elbtalaue

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg (Lüchow-Dannenberg-Gesetz)
Redaktionelle Abkürzung
LüchDannG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20300

(1) 1Die Samtgemeinden Clenze und Lüchow werden zu der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) mit Sitz in Lüchow (Wendland) zusammengeschlossen. 2Der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) gehören als Mitgliedsgemeinden die Städte Lüchow (Wendland) und Wustrow (Wendland), die Flecken Bergen an der Dumme und Clenze sowie die Gemeinden Küsten, Lemgow, Luckau (Wendland), Lübbow, Schnega, Trebel, Waddeweitz und Woltersdorf an. 3Von der Bestimmung des Sitzes nach Satz 1 kann durch die Hauptsatzung abgewichen werden.

(2) 1Die Samtgemeinden Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) werden zu der Samtgemeinde Elbtalaue mit Sitz in Dannenberg (Elbe) zusammengeschlossen. 2Der Samtgemeinde Elbtalaue gehören die Städte Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) sowie die Gemeinden Damnatz, Göhrde, Gusborn, Jameln, Karwitz, Langendorf, Neu Darchau und Zernien an. 3Von der Bestimmung des Sitzes nach Satz 1 kann durch die Hauptsatzung abgewichen werden.

(3) Die Samtgemeinden Clenze, Dannenberg (Elbe), Hitzacker (Elbe) und Lüchow sind aufgelöst.