AmtsTrMJAV,NI - Amtstracht-Justizministerium Allgemeine Verfügung

Anordnung über die Amtstracht im Geschäftsbereich des Justizministeriums

Bibliographie

Titel
Anordnung über die Amtstracht im Geschäftsbereich des Justizministeriums
Redaktionelle Abkürzung
AmtsTrMJAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
32150

AV d. MJ v. 28. 12. 2022 (3152 - 102. 1)

Vom 28. Dezember 2022 (Nds. Rpfl. 2023 S. 254)

VORIS 32150

Gemäß § 56 NBG i. V. m. § 2 Abs. 1 NRiG wird für die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Finanzgerichtsbarkeit bestimmt:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Tragen der Amtstracht1
Gestaltung der Amtstracht2
Beschaffung der Amtstracht3
Inkrafttreten4

§ 1 AmtsTrMJAV - Tragen der Amtstracht

Bibliographie

Titel
Anordnung über die Amtstracht im Geschäftsbereich des Justizministeriums
Redaktionelle Abkürzung
AmtsTrMJAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
32150

(1) 1Zum Tragen der Amtstracht in allen zur mündlichen Verhandlung oder Hauptverhandlung und zur Verkündung einer Entscheidung bestimmten Sitzungen sind verpflichtet und berechtigt:

  1. 1.

    Berufsrichterinnen und Berufsrichter,

  2. 2.

    Handelsrichterinnen und Handelsrichter,

  3. 3.

    Staatsanwältinnen und Staatsanwälte,

  4. 4.

    Amtsanwältinnen und Amtsanwälte,

  5. 5.

    Urkundsbeamtinnen und Urkundsbeamte der Geschäftsstelle,

  6. 6.

    Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz, wenn sie als Sitzungsvertreterinnen oder Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft auftreten, und

  7. 7.

    Referendarinnen und Referendare, wenn sie die mündliche Verhandlung leiten oder als Sitzungsvertreterinnen oder Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft auftreten.

2Bei Ortsterminen sowie bei Verkündungsterminen, die außerhalb des Sitzungssaales erfolgen, entscheidet die Berufsrichterin oder der Berufsrichter, die oder der den Termin leitet, ob die Amtstracht zu tragen ist.

(2) 1Die Amtstracht ist auch bei anderen Amtshandlungen zu tragen, wenn es mit Rücksicht auf das Ansehen der Rechtspflege angemessen ist. 2Die Entscheidung hierüber trifft die Berufsrichterin oder der Berufsrichter oder die Beamtin oder der Beamte, die oder der die Amtshandlung leitet.

(3) Berufsrichterinnen und Berufsrichter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tragen die Amtstracht auch bei der Mitwirkung in einer anderen Gerichtsbarkeit, Berufsgerichten und Disziplinargerichten.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch § 4 der AV vom 28. Dezember 2022 (Nds. Rpfl. 2023 S. 254)

§ 2 AmtsTrMJAV - Gestaltung der Amtstracht

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Anordnung über die Amtstracht im Geschäftsbereich des Justizministeriums
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AmtsTrMJAV,NI
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Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
32150

(1) 1Die Amtstracht besteht aus einer schwarzen Robe. 2Die Robe bedeckt die Kleidung bis über die Mitte der Unterschenkel und bis zum Handgelenk. 3Material, Schnitt und Gestaltung der Robe müssen mit dem Ansehen der Rechtspflege vereinbar sein.

(2) 1An der Robe wird ein Besatz getragen. 2In der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Arbeitsgerichtsbarkeit ist dieser schwarz, in der Sozialgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit und Finanzgerichtsbarkeit violett. 3Er besteht bei Urkundsbeamtinnen und Urkundsbeamten der Geschäftsstelle aus Wollstoff, im Übrigen aus Samt.

(3) 1Zur Amtstracht wird eine weiße Bluse, zu der eine weiße Schleife oder ein weißer Schal gebunden werden kann, oder ein weißes Hemd mit Kragen und mit weißem Lang- oder Querbinder getragen. 2Urkundsbeamtinnen und Urkundsbeamte der Geschäftsstelle können auch eine Bluse oder ein Hemd von unauffälliger Farbe tragen.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch § 4 der AV vom 28. Dezember 2022 (Nds. Rpfl. 2023 S. 254)

§ 3 AmtsTrMJAV - Beschaffung der Amtstracht

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Anordnung über die Amtstracht im Geschäftsbereich des Justizministeriums
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Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
32150

(1) Die Beschaffung der Amtstracht ist Sache der Trägerin oder des Trägers.

(2) 1Für Urkundsbeamtinnen und Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz sowie Referendarinnen und Referendare können aus Haushaltsmitteln Roben, Lang- und Querbinder sowie Schleifen und Schals beschafft werden. 2Die Entscheidung darüber trifft die jeweilige Ortsbehörde.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch § 4 der AV vom 28. Dezember 2022 (Nds. Rpfl. 2023 S. 254)

§ 4 AmtsTrMJAV - Inkrafttreten

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Anordnung über die Amtstracht im Geschäftsbereich des Justizministeriums
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Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
32150

Diese AV tritt am 1. 1. 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2027 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch § 4 der AV vom 28. Dezember 2022 (Nds. Rpfl. 2023 S. 254)