Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 30.06.1986, Az.: 1 C 4/86

Tennisanlage; Tennisplatz; Wohngebiet; Wohnbebauung; Gutachten; Sachverständiger

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
30.06.1986
Aktenzeichen
1 C 4/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 12841
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1986:0630.1C4.86.0A

Fundstelle

  • BauR 1987, 176

Amtlicher Leitsatz

Wird die Errichtung eines Tennisplatzes neben einer Wohnbebauung geplant, so kann die Gemeinde dazu verpflichtet sein, zur Entscheidung ein Gutachten eines Sachverständigen heranzuziehen.