Art. 8 HBeglG 2008 - Neubekanntmachung
Bibliographie
- Titel
- Haushaltsbegleitgesetz 2008
- Redaktionelle Abkürzung
- HBeglG 2008,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
Das Finanzministerium wird ermächtigt, das Niedersächsische Besoldungsgesetz in der nunmehr geltenden Fassung mit neuem Datum bekannt zu machen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.