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  • ab 01.01.2008 (aktuelle Fassung)

Art. 8 HBeglG 2008 - Neubekanntmachung

Bibliographie

Titel
Haushaltsbegleitgesetz 2008
Redaktionelle Abkürzung
HBeglG 2008,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Das Finanzministerium wird ermächtigt, das Niedersächsische Besoldungsgesetz in der nunmehr geltenden Fassung mit neuem Datum bekannt zu machen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.