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  • ab 01.01.1996 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 PflGPBRdErl

Bibliographie

Titel
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege; Festsetzung der monatlichen Pauschalbeträge (Pflegegeld)
Redaktionelle Abkürzung
PflGPBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21130000007017

Die in der Anlage abgedruckten monatlichen Pauschalbeträge (Pflegegeld) für Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege werden gemäß § 39 Abs. 5 Satz 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) ab dem 1.1.1996 verbindlich festgesetzt. Die Einbeziehung der jungen Volljährigen in die dritte Altersstufe soll berücksichtigen, dass auch diesen gemäß § 41 i.V.m. § 33 KJHG im Einzelfall noch Jugendhilfeleistungen in Pflegefamilien gewährt werden können. Eine abweichende Leistung kann gemäß § 39 Abs. 4 Satz 2 KJHG nach der Besonderheit des Einzelfalles geboten sein.