Abschnitt 1 PflGPBRdErl
Bibliographie
- Titel
- Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege; Festsetzung der monatlichen Pauschalbeträge (Pflegegeld)
- Redaktionelle Abkürzung
- PflGPBRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21130000007017
Die in der Anlage abgedruckten monatlichen Pauschalbeträge (Pflegegeld) für Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege werden gemäß § 39 Abs. 5 Satz 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) ab dem 1.1.1996 verbindlich festgesetzt. Die Einbeziehung der jungen Volljährigen in die dritte Altersstufe soll berücksichtigen, dass auch diesen gemäß § 41 i.V.m. § 33 KJHG im Einzelfall noch Jugendhilfeleistungen in Pflegefamilien gewährt werden können. Eine abweichende Leistung kann gemäß § 39 Abs. 4 Satz 2 KJHG nach der Besonderheit des Einzelfalles geboten sein.