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Pflichtfeld

  • ab 01.01.1996 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 PflGPBRdErl

Bibliographie

Titel
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege; Festsetzung der monatlichen Pauschalbeträge (Pflegegeld)
Redaktionelle Abkürzung
PflGPBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21130000007017

Die in der Anlage genannten Pflegegeldbeträge sind unter der Voraussetzung bestimmt worden, dass Kindergeld und ähnliche regelmäßige Zahlungen, die die Pflegeeltern wegen der Aufnahme des Pflegekindes erhalten, gemäß § 39 Abs. 6 KJHG in der jeweils geltenden Fassung angerechnet werden.