§ 1 VOPLKH
Bibliographie
- Titel
- Verordnung, betreffend die Provinziallandschaften im Gebiete des vormaligen Königreichs Hannover
- Redaktionelle Abkürzung
- VOPLKH,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20300000100000
Die Provinziallandschaften im Gebiete des vormaligen Königreichs Hannover bleiben, nach Wegfall der ihnen früher zuständig gewesenen weitergehenden Rechte, insbesondere der Mitwirkung bei der Gesetzgebung, ausschließlich für die Wahrnehmung kommunaler Angelegenheiten der Landschaftsbezirke als besondere Korporationen unter Aufsicht der Staatsregierung bestehen. Es verbleibt ihnen hiernach das Recht zur Verwaltung beziehungsweise Vertretung des landschaftlichen Vermögens, landschaftlicher Stiftungen, Institute und Anlagen, sowie die bisherige Befugniß, den Landschaftsbezirk unter Genehmigung der Staatsregierung mit Beiträgen und Leistungen für Landschaftszwecke zu belasten.