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§ 4 VOPLKH

Bibliographie

Titel
Verordnung, betreffend die Provinziallandschaften im Gebiete des vormaligen Königreichs Hannover
Redaktionelle Abkürzung
VOPLKH,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20300000100000

Im Uebrigen können die inneren Verhältnisse der landschaftlichen Korporationen demnächst durch Landschaftsstatute näher geordnet und fortgebildet werden. Solche Statute sind durch verfassungsmäßigen Beschluß der Korporation ... unter Unserer Genehmigung festzustellen. Sie dürfen keine Bestimmungen enthalten, welche allgemeinen Gesetzen widersprechen.