§ 4 VOPLKH
Bibliographie
- Titel
- Verordnung, betreffend die Provinziallandschaften im Gebiete des vormaligen Königreichs Hannover
- Redaktionelle Abkürzung
- VOPLKH,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20300000100000
Im Uebrigen können die inneren Verhältnisse der landschaftlichen Korporationen demnächst durch Landschaftsstatute näher geordnet und fortgebildet werden. Solche Statute sind durch verfassungsmäßigen Beschluß der Korporation ... unter Unserer Genehmigung festzustellen. Sie dürfen keine Bestimmungen enthalten, welche allgemeinen Gesetzen widersprechen.