Abschnitt 5 FwLSPStiftRdErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Leistungsvergleiche der Feuerwehren in Niedersachsen; Stiftung einer Leistungsspange
- Redaktionelle Abkürzung
- FwLSPStiftRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21090
Dieser RdErl. tritt am 11. 3. 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2025 außer Kraft. Der Bezugserlass zu b tritt mit Ablauf des 10. 3. 2020 außer Kraft. Das Tragen der Leistungsspange auf Grundlage vorheriger Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 5 Satz 1 des Runderlasses vom 2. März 2020 (Nds. MBl. S. 356)
An die
Polizeidirektionen - Ämter für Brand- und Katastrophenschutz -
Kommunen
Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz
Nachrichtlich:
An
den Landesfeuerwehrverband Niedersachsen e.V.
die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen