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  • ab 11.03.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 FwLSPStiftRdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Leistungsvergleiche der Feuerwehren in Niedersachsen; Stiftung einer Leistungsspange
Redaktionelle Abkürzung
FwLSPStiftRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21090

Dieser RdErl. tritt am 11. 3. 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2025 außer Kraft. Der Bezugserlass zu b tritt mit Ablauf des 10. 3. 2020 außer Kraft. Das Tragen der Leistungsspange auf Grundlage vorheriger Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 5 Satz 1 des Runderlasses vom 2. März 2020 (Nds. MBl. S. 356)

An die
Polizeidirektionen - Ämter für Brand- und Katastrophenschutz -
Kommunen
Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz

Nachrichtlich:

An
den Landesfeuerwehrverband Niedersachsen e.V.
die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen