FwLSPStiftRdErl,NI - Feuerwehr-Leistungsspange-Stiftungsrunderlass

Leistungsvergleiche der Feuerwehren in Niedersachsen;
Stiftung einer Leistungsspange

Bibliographie

Titel
Leistungsvergleiche der Feuerwehren in Niedersachsen; Stiftung einer Leistungsspange
Redaktionelle Abkürzung
FwLSPStiftRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21090

RdErl. d. MI v. 2. 3. 2020 - 34-13223/2.1 -

Vom 2. März 2020 (Nds. MBl. S. 356)

- VORIS 21090 -

Bezug:

  1. a)

    RdErl. v. 14. 2. 2020 (Nds. MBl. S. 308)

  2. b)

    RdErl. v. 22. 8. 2000 (Nds. MBl. S. 588), zuletzt geändert durch RdErl. v. 19. 8. 2003 (Nds. MBl. S. 614)

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Allgemeines1
Ausgestaltung2
Voraussetzungen3
Vergabe und Trageweise4
Schlussbestimmungen5
Leistungsspange der FeuerwehrenAnlage 1
BandschnalleAnlage 2
BesitzzeugnisAnlage 3

Abschnitt 1 FwLSPStiftRdErl - Allgemeines

Bibliographie

Titel
Leistungsvergleiche der Feuerwehren in Niedersachsen; Stiftung einer Leistungsspange
Redaktionelle Abkürzung
FwLSPStiftRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21090

Als Anerkennung für herausragende Leistungen bei der Teilnahme an den Leistungsvergleichen der Feuerwehren auf Kreis-, Regional- und Landesebene wird eine Leistungsspange gestiftet.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 5 Satz 1 des Runderlasses vom 2. März 2020 (Nds. MBl. S. 356)

Abschnitt 2 FwLSPStiftRdErl - Ausgestaltung

Bibliographie

Titel
Leistungsvergleiche der Feuerwehren in Niedersachsen; Stiftung einer Leistungsspange
Redaktionelle Abkürzung
FwLSPStiftRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21090

2.1 Die Leistungsspange besteht aus einem metallenen, ca. 65 mm mal 20 mm großen, stilisierten Eichenlaub als Grundplatte mit einem aufgesetzten Landeswappen (Anlage 1). Die Grundplatte ist entsprechend der in Nummer 2.2 genannten Stufe farblich entweder bronzen, silbern oder golden.

2.2 Die Leistungsspange wird in drei Stufen vergeben:

2.2.1Leistungsvergleich auf Kreisebene:Bronze,
2.2.2Leistungsvergleich auf Regionalebene:Silber,
2.2.3Leistungsvergleich auf Landesebene:Gold.

2.3 Eine passende Bandschnalle trägt als Motiv die Leistungsspange in Miniatur, je nach verliehener Stufe in entsprechender Grundplattenfarbe. Die Bandfarbenfolge ist rot-weiß-rot (Anlage 2).

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 5 Satz 1 des Runderlasses vom 2. März 2020 (Nds. MBl. S. 356)

Abschnitt 3 FwLSPStiftRdErl - Voraussetzungen

Bibliographie

Titel
Leistungsvergleiche der Feuerwehren in Niedersachsen; Stiftung einer Leistungsspange
Redaktionelle Abkürzung
FwLSPStiftRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21090

3.1 Die Leistungsspange kann nur von Kameradinnen und Kameraden erworben werden, die an einem dem Bezugserlass zu a entsprechenden Entscheid auf Kreis-, Regional- oder Landesebene teilgenommen haben.

3.2 Für die Erlangung der Leistungsspange muss die teilnehmende Einheit am Tag des Entscheides eine Gesamtleistung von 100 % erbracht haben.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 5 Satz 1 des Runderlasses vom 2. März 2020 (Nds. MBl. S. 356)

Abschnitt 4 FwLSPStiftRdErl - Vergabe und Trageweise

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Titel
Leistungsvergleiche der Feuerwehren in Niedersachsen; Stiftung einer Leistungsspange
Redaktionelle Abkürzung
FwLSPStiftRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21090

4.1 Die Leistungsspange wird grundsätzlich von der für die Veranstaltung verantwortlichen Führungskraft vergeben. Sie darf nur in der jeweils höchsten Stufe getragen werden.

4.2 Über das Erreichen der Leistung und die damit verbundene Berechtigung zum Tragen der Leistungsspange ist vom Veranstalter ein Besitzzeugnis auszustellen (Anlage 3). Leere Zeilen in der tabellarischen Auflistung der Mitglieder der Einheit sind durch "nicht belegt" in der Namenspalte zu kennzeichnen.

4.3 Die Leistungsspange wird als äußeres Zeichen der erbrachten Leistung bei männlichen Mitgliedern an der Dienstjacke oberhalb der linken Brusttasche, bei weiblichen Mitgliedern in entsprechender Höhe an der Dienstjacke getragen.

4.4 Anstelle der Leistungsspange kann ab dem Tage nach dem Erhalt der Auszeichnung die Bandschnalle getragen werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 5 Satz 1 des Runderlasses vom 2. März 2020 (Nds. MBl. S. 356)