§ 3a NArchG - Löschung personenbezogener Daten in Schriftgut
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut in Niedersachsen (Niedersächsisches Archivgesetz - NArchG)
- Amtliche Abkürzung
- NArchG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22560020000000
Der im öffentlichen Interesse liegende Archivzweck (Artikel 17 Abs. 3 Buchst. d der Datenschutz-Grundverordnung) steht einer Löschung von in Schriftgut enthaltenen personenbezogenen Daten nach Artikel 17 Abs. 1 Buchst. a der Datenschutz-Grundverordnung nicht mehr entgegen, wenn
- 1.
die in § 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 genannten Stellen das Schriftgut dem Landesarchiv angeboten haben und das Landesarchiv
- a)
festgestellt hat, dass es sich nicht um Archivgut handelt, oder
- b)
die Feststellung, ob es sich um Archivgut handelt, nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Angebot getroffen hat
oder
- 2.
das Landesarchiv entschieden hat, dass dieses Schriftgut nicht anzubieten ist (§ 3 Abs. 4 Satz 2).