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  • ab 09.09.1981 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 DfHHGZustÜb

Bibliographie

Titel
Durchführung des Häftlingshilfegesetzes (HHG); hier: Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach §§ 9a, 9b, 9c und 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes - Zahlungsverfahren -
Redaktionelle Abkürzung
DfHHGZustÜb,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
85000000000012

4.
Um eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der Kassenaufgaben durch die Bundeskasse Hannover zu gewährleisten, sind von den für die Durchführung der o.g. Aufgaben nach dem Häftlingshilfegesetz zuständigen Behörden insbesondere folgende Maßnahmen zu treffen:

  1. a)
    fortlaufende Übersendung der Kassenanordnungen, die im manuellen Verfahren erstellt werden, an die Bundeskasse Hannover,
  2. b)
    rechtzeitige Beschaffung der Bundesvordrucke,
  3. c)
    rechtzeitige Zuleitung der Unterschriftproben der Anordnungsbefugten auf Vordruck.