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  • ab 30.08.1976 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 BadKIErl

Bibliographie

Titel
Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes; hier: Badekuren und Heilanstaltskuren in Israel
Redaktionelle Abkürzung
BadKIErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
25100000100014

1.
Die Sanatorien in Israel können für die Durchführung von nach dem 31.5.1976 begonnenen Kuren eine Gesamtpauschale in Rechnung stellen, deren jeweilige Höhe durch besonderen Erlaß bekanntgegeben wird.

Mit der Gesamtpauschale sind die Kosten für alle im Sanatorium empfangenen Leistungen (für Unterbringung, Verpflegung, ärztliche und medikamentöse Behandlung, Kuranwendungen usw.) und für die Kurtaxe in Tiberias abgegolten.