BadKIErl,NI - Badekuren Israel Erl

Abschnitt 1 BadKIErl

Bibliographie

Titel
Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes; hier: Badekuren und Heilanstaltskuren in Israel
Redaktionelle Abkürzung
BadKIErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
25100000100014

1.
Die Sanatorien in Israel können für die Durchführung von nach dem 31.5.1976 begonnenen Kuren eine Gesamtpauschale in Rechnung stellen, deren jeweilige Höhe durch besonderen Erlaß bekanntgegeben wird.

Mit der Gesamtpauschale sind die Kosten für alle im Sanatorium empfangenen Leistungen (für Unterbringung, Verpflegung, ärztliche und medikamentöse Behandlung, Kuranwendungen usw.) und für die Kurtaxe in Tiberias abgegolten.

Abschnitt 2 BadKIErl

Bibliographie

Titel
Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes; hier: Badekuren und Heilanstaltskuren in Israel
Redaktionelle Abkürzung
BadKIErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
25100000100014

2.
Die Gesamtpauschale wird überwiesen, wenn das Sanatorium angezeigt hat, daß der Verfolgte dort eingetroffen ist und die Kur begonnen hat.

Abschnitt 3 BadKIErl

Bibliographie

Titel
Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes; hier: Badekuren und Heilanstaltskuren in Israel
Redaktionelle Abkürzung
BadKIErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
25100000100014

3.
Der Anspruch des Verfolgten auf Erstattung seiner Reisekosten (Nr. 2.7 des Erl. vom 1.4.1976 - Nds. MBl. S. 543 - GültL 122/77) bleibt unberührt.

An das
Nds. Landesverwaltungsamt.