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  • ab 30.08.1976 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 BadKIErl

Bibliographie

Titel
Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes; hier: Badekuren und Heilanstaltskuren in Israel
Redaktionelle Abkürzung
BadKIErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
25100000100014

2.
Die Gesamtpauschale wird überwiesen, wenn das Sanatorium angezeigt hat, daß der Verfolgte dort eingetroffen ist und die Kur begonnen hat.