Abschnitt C PrüfVergJuAV - Vergütung von Prüfungstätigkeiten
Bibliographie
- Titel
- Vergütung von Lehr- und Prüfungstätigkeit in der niedersächsischen Justiz
- Redaktionelle Abkürzung
- PrüfVergJuAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31130
Die Vergütung von Prüfungstätigkeiten wird gemäß den nachfolgenden Vergütungstatbeständen gewährt.
I. Zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2
- 1.
Pflichtfachprüfung
- a.
Für die Begutachtung einer sechswöchigen Hausarbeit
je Erstgutachten 110,- EUR, je Zweitgutachten 77,- EUR, bei eventuellem Stichentscheid 77,- EUR. - b.
Für die Begutachtung einer Aufsichtsarbeit mit einer Bearbeitungszeit von fünf Zeitstunden
je Erstgutachten 16,- EUR, je Zweitgutachten 8,- EUR, bei eventuellem Stichentscheid 8,- EUR. - c.
Für die Abnahme der mündlichen Prüfung je Mitglied des Prüfungsausschusses, sofern das Mitglied selbst prüft,
je Zeitstunde 16,- EUR, je Prüfung höchstens 80,- EUR, je Doppelprüfung pauschal 135,- EUR. - d.
Dem Vorsitz des Prüfungsausschusses wird für die organisatorische Arbeit vor Beginn der Prüfung eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 32,- EUR gewährt.
- 2.
Zweite juristische Staatsprüfung
- a.
Für die Begutachtung einer Aufsichtsarbeit mit einer Bearbeitungszeit von fünf Zeitstunden
je Erstgutachten 18,- EUR, je Zweitgutachten 12,- EUR, bei eventuellem Stichentscheid 12,- EUR. - b.
Für die Abnahme der mündlichen Prüfung je Mitglied des Prüfungsausschusses, sofern das Mitglied selbst prüft,
je Zeitstunde 20,- EUR, je Prüfungstag höchstens 100,- EUR. - c.
Dem Vorsitz des Prüfungsausschusses wird für die organisatorische Arbeit vor Beginn der Prüfung eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 40,- EUR gewährt.
- 3.
Widerspruchsverfahren
Für das Fertigen von Stellungnahmen im Rahmen des Widerspruchsverfahrens gegen Entscheidungen des Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamtes wird eine Prüfungsvergütung in Höhe von 28,- EUR je Stellungnahme gewährt.
II. Erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2
- 1.
Prüfung zur Diplom Rechtspflegerin (FH) / zum Diplom Rechtspfleger (FH) einschließlich der Zwischenprüfung
- a.
Für die Begutachtung einer Diplomarbeit
je Erstgutachten 102,- EUR, je Zweitgutachten 68,- EUR. - b.
Für die Begutachtung einer Hausarbeit
je Erstgutachten 60,- EUR, je Zweitgutachten 40,- EUR. - c.
Für die Beurteilung einer Aufsichtsarbeit
je Erstgutachten 9,- EUR, je Zweitgutachten 6,- EUR, bei eventuellem Stichentscheid 6,- EUR. - d.
Für die Abnahme der mündlichen Prüfung je Mitglied des Prüfungsausschusses, sofern das Mitglied selbst prüft,
je Zeitstunde 12,- EUR, je Prüfungstag höchstens 60,- EUR. - e.
Für das Fertigen von Stellungnahmen im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens gegen Entscheidungen des staatlichen
Prüfungsamtes für die Rechtspflegerprüfung bei der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege wird eine Prüfungsvergütung in Höhe von 22,- EUR je Stellungnahme gewährt.
- 2.
Prüfung zur Diplom-Verwaltungswirtin / zum Diplom-Verwaltungswirt
- a.
Für die Beurteilung einer Aufsichtsarbeit mit einer Bearbeitungszeit von fünf Zeitstunden
je Erstgutachten 9,- EUR, je Zweitgutachten 6,- EUR, bei eventuellem Stichentscheid 6,- EUR. - b.
Für die Abnahme der mündlichen Prüfung je Mitglied des Prüfungsausschusses, sofern das Mitglied selbst prüft,
je Zeitstunde 12,- EUR, je Prüfungstag höchstens 60,- EUR. - c.
Für das Fertigen von Stellungnahmen im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens gegen Entscheidungen des Bildungsinstituts für den niedersächsischen Justizvollzug wird eine Prüfungsvergütung in Höhe von 22,- EUR je Stellungnahme gewährt.
III. Laufbahnprüfung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1
- 1.
Justizfachwirtausbildung
- a.
Für die Beurteilung einer Aufsichtsarbeit mit einer Bearbeitungszeit von 90 Minuten
je Gutachten 4,50 EUR. - b.
Für die Abnahme des Tastschreibnachweises wird eine Prüfungsvergütung in Höhe von 6,- EUR je Tastschreibnachweis gewährt.
- c.
Für die Beurteilung einer Aufsichtsarbeit mit einer Bearbeitungszeit von drei Zeitstunden
je Erstgutachten 5,50 EUR, je Zweitgutachten 3,50 EUR, bei eventuellem Stichentscheid 3,50 EUR. - d.
Für die Abnahme der mündlichen Prüfung je Mitglied des Prüfungsausschusses, sofern das Mitglied selbst prüft,
je Zeitstunde 10,- EUR, je Prüfungstag höchstens 50,- EUR. - e.
Für das Fertigen von Stellungnahmen im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens gegen Entscheidungen des Prüfungsamtes für den allgemeinen Justizdienst beim Landgericht Hannover wird eine Prüfungsvergütung in Höhe von 16,- EUR je Stellungnahme gewährt.
- 2.
Gerichtsvollzieherausbildung
- a.
Für die Beurteilung einer Aufsichtsarbeit mit einer Bearbeitungszeit von fünf Zeitstunden
je Erstgutachten 8,75 EUR, je Zweitgutachten 6,25 EUR, bei eventuellem Stichentscheid 6,25 EUR. - b.
Für die Beurteilung einer Aufsichtsarbeit mit einer Bearbeitungszeit von vier Zeitstunden
je Erstgutachten 7,- EUR, je Zweitgutachten 5,- EUR, bei eventuellem Stichentscheid 5,- EUR. - c.
Für die Beurteilung einer Aufsichtsarbeit mit einer Bearbeitungszeit von zwei Zeitstunden
je Erstgutachten 3,50 EUR, je Zweitgutachten 2,50 EUR, bei eventuellem Stichentscheid 2,50 EUR. - d.
Für die Abnahme der mündlichen Prüfung je Mitglied des Prüfungsausschusses, sofern das Mitglied selbst prüft,
je Zeitstunde 10,-EUR, je Prüfungstag höchstens 50,- EUR. - e.
Für das Fertigen von Stellungnahmen im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens gegen Entscheidungen des Prüfungsamtes für den Gerichtsvollzieherdienst beim Amtsgericht Hannover wird eine Prüfungsvergütung in Höhe von 16,- EUR je Stellungnahme gewährt.
- 3.
Justizvollzugsfachwirtausbildung
- a.
Für die Beurteilung einer Aufsichtsarbeit mit einer Bearbeitungszeit von drei Zeitstunden
je Erstgutachten 5,50 EUR, je Zweitgutachten 3,50 EUR, bei eventuellem Stichentscheid 3,50 EUR. - b.
Für die Abnahme der mündlichen Prüfung je Mitglied des Prüfungsausschusses, sofern das Mitglied selbst prüft
je Zeitstunde 10,- EUR, je Prüfungstag höchstens 50,- EUR. - c.
Für das Fertigen von Stellungnahmen im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens gegen Entscheidungen des Bildungsinstituts für den niedersächsischen Justizvollzug wird eine Prüfungsvergütung in Höhe von 16,- EUR je Stellungnahme gewährt.
IV. Vergütung für Vorschläge mit Lösungsvermerken
- 1.
Hausarbeiten
Vorschläge mit Lösungsvermerken, soweit sie für eine Prüfung verwendet werden,
für eine Hausarbeit im Rahmen des Studiums der Rechtspflege
je Themenvorschlag 45,- EUR, je praktischer Fall 56,- EUR, je praktischer Fall in Aktenform 66,- EUR, - 2.
Aufsichtsarbeiten
Vorschläge mit Lösungsvermerken, soweit sie für eine Prüfung verwendet werden,
- a.
für Aufsichtsarbeiten in der Pflichtfachprüfung mit einer Bearbeitungszeit von fünf Zeitstunden
je praktischer Fall 50,- EUR, - b.
für Aufsichtsarbeiten in der zweiten juristischen Staatsprüfung mit einer Bearbeitungszeit von fünf Zeitstunden
je praktischer Fall in Aktenform 60,-EUR, - c.
für Aufsichtsarbeiten in der Rechtspflegerprüfung ein schließlich der Zwischenprüfung
je Themenvorschlag 30,- EUR, je praktischer Fall 36,- EUR, je praktischer Fall in Aktenform 45,- EUR, - d.
für Aufsichtsarbeiten in der Prüfung zur Diplom-Verwaltungsfachwirtin oder zum Diplom-Verwaltungsfachwirt mit einer Bearbeitungszeit von fünf Zeitstunden
je Themenvorschlag 30,- EUR, je praktischer Fall 36,- EUR, je praktischer Fall in Aktenform 45,- EUR, - e.
für Aufsichtsarbeiten in der Justizfachwirtprüfung mit einer Bearbeitungszeit von drei Zeitstunden
je Themenvorschlag 15,- EUR, je praktischer Fall 18,75 EUR, je praktischer Fall in Aktenform 22,50 EUR, - f.
für Aufsichtsarbeiten in der Gerichtsvollzieherprüfung mit einer Bearbeitungszeit von fünf Zeitstunden
je Themenvorschlag 25,- EUR, je praktischer Fall 31,25 EUR, je praktischer Fall in Aktenform 37,50 EUR, - g.
für Aufsichtsarbeiten in der Justizvollzugsfachwirtprüfung mit einer Bearbeitungszeit von drei Zeitstunden
je Themenvorschlag 15,- EUR, je praktischer Fall 18,75 EUR, je praktischer Fall in Aktenform 22,50 EUR.
- 3.
Aktenvorträge
Vorschläge mit Lösungsvermerken, soweit sie für eine Prüfung verwendet werden, für einen Aktenvortrag in der zweiten juristischen Staatsprüfung
je praktischer Fall in Aktenform 54,- EUR.
V. Ergänzende Bestimmungen
- 1.
Weicht die bei einer Haus- oder Aufsichtsarbeit vorgeschriebene Bearbeitungszeit von den genannten Zeiten ab, so erhöhen und vermindern sich die vorgesehenen Vergütungssätze anteilig. Entsprechendes gilt für Vorschläge mit Lösungsvermerken und für Abnahme von mündlichen Prüfungen.
- 2.
Die Regelungen dieses Abschnitts gelten nicht für Prüferinnen und Prüfer, deren Besoldung sich nach der Bundesbesoldungsordnung C oder der Niedersächsischen Landesbesoldungsordnung W richtet.
Außer Kraft am 1. Mai 2025 durch Abschnitt D der AV vom 7. April 2020 (Nds. Rpfl. S. 155, 231)