Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 15.07.1996, Az.: 7 M 1386/95
Bundeswehr; Übungsschießen; Gefährdung durch Fehlschüsse; Anspruch auf Einstellung des Schießens; Nachbarschutz
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 15.07.1996
- Aktenzeichen
- 7 M 1386/95
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1996, 13211
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1996:0715.7M1386.95.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Lüneburg 07.02.1995 - 7 B 85/94
Rechtsgrundlage
- § 1004 BGB
Fundstellen
- NVwZ 1998, 537
- NZM 1998, 416
Amtlicher Leitsatz
Bewohner einer am Rande eines Truppenübungsplatzes der Bundeswehr liegenden Gemeinde haben keinen Anspruch auf Einstellung des Übungsschießens mit weitreichenden Geschützen, auch wenn trotz Einsatzes aller verfügbaren technischen und organisatorischen Mittel das Risiko einer Gefährdung durch Fehlschüsse infolge technischer Mängel oder menschlichen Versagens nicht restlos auszuschließen ist.