Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 15.07.1996, Az.: 7 M 1386/95

Bundeswehr; Übungsschießen; Gefährdung durch Fehlschüsse; Anspruch auf Einstellung des Schießens; Nachbarschutz

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
15.07.1996
Aktenzeichen
7 M 1386/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 13211
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1996:0715.7M1386.95.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Lüneburg 07.02.1995 - 7 B 85/94

Fundstellen

  • NVwZ 1998, 537
  • NZM 1998, 416

Amtlicher Leitsatz

Bewohner einer am Rande eines Truppenübungsplatzes der Bundeswehr liegenden Gemeinde haben keinen Anspruch auf Einstellung des Übungsschießens mit weitreichenden Geschützen, auch wenn trotz Einsatzes aller verfügbaren technischen und organisatorischen Mittel das Risiko einer Gefährdung durch Fehlschüsse infolge technischer Mängel oder menschlichen Versagens nicht restlos auszuschließen ist.