Abschnitt 3 BeamtStG§54ÜAnO - III.
Bibliographie
- Titel
- Übertragung der Entscheidung über den Widerspruch nach § 54 Abs. 3 BeamtStG und der Vertretungsbefugnis bei Klagen des Dienstherrn nach § 106 Abs. 1 NBG auf andere Behörden
- Redaktionelle Abkürzung
- BeamtStG§54ÜAnO,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
Diese Anordnung tritt am 1.7.2014 in Kraft. Gleichzeitig wird die Bezugsanordnung aufgehoben.
- Nds. MBl. Nr. 24/2014 S. 457