Abschnitt 2 SiedmitRdErl - Entscheidungsgrundlagen
Bibliographie
- Titel
- Siedlungsbehördliche Entscheidungen bei der Veräußerung und der Verpachtung von Siedlungsbetrieben, über die Rückforderung von Siedlungsmitteln und zur Übertragung von bereits ausgezahlten Siedlungsmitteln
- Redaktionelle Abkürzung
- SiedmitRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78340
2.1
Die GLL prüfen, ob die Voraussetzungen für die Belassung oder Übertragung der Siedlungsmittel auf den Übernehmer der Siedlerstelle vorliegen. Für die Übertragung gelten die bei der Bewilligung zu beachtenden Vorschriften entsprechend.
2.2
Bei der Veräußerung und der Verpachtung von Siedlungsbetrieben und bei der Rückforderung von Siedlungsmitteln sind daneben die Richtlinien des BMVEL vom 12.1.1971 maßgebend, die auch auf die Landessiedlungsmittel anzuwenden sind (Anlage zum Bezugserlass zu a).
2.3
Bei der Übertragung und Verwaltung der Aufbaudarlehen sind die Durchführungsbestimmungen zur Weisung über Aufbaudarlehen für die Landwirtschaft i.d.F. vom 21.5.1982 (Amtliches Mitteilungsblatt des Bundesausgleichsamtes Nr. 3 S. 75 ff.) maßgeblich.