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  • ab 01.01.2005 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 SiedmitRdErl - Zuständigkeit

Bibliographie

Titel
Siedlungsbehördliche Entscheidungen bei der Veräußerung und der Verpachtung von Siedlungsbetrieben, über die Rückforderung von Siedlungsmitteln und zur Übertragung von bereits ausgezahlten Siedlungsmitteln
Redaktionelle Abkürzung
SiedmitRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78340

Zuständige Stellen für die Genehmigung der Veräußerung und der Verpachtung von Siedlungsbetrieben im Ganzen oder Teilen davon, für die die Zustimmung zur Umgestaltung der Schuldverhältnisse und zur Übertragung bereits ausgezahlter Siedlungsmittel von einem Siedler auf den anderen sind die Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) an den Standorten Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Oldenburg.

Die GLL in Braunschweig ist zuständig für die Landkreise Gifhorn, Peine, Helmstedt, Wolfenbüttel, Goslar, Göttingen, Northeim, Osterode am Harz und die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg. Die GLL in Hannover ist zuständig für die Landkreise Nienburg (Weser), Diepholz, Schaumburg, Hildesheim, Hameln-Pyrmont und Holzminden und die Region Hannover. Die GLL in Lüneburg ist zuständig für die Landkreise Cuxhaven, Stade, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Harburg, Lüneburg, Uelzen, Lüchow-Dannenberg, Celle, Verden und Soltau-Fallingbostel und die GLL in Oldenburg ist zuständig für die Landkreise Aurich, Wittmund, Friesland, Leer, Ammerland, Wesermarsch, Oldenburg Cloppenburg, Emsland, Grafschaft Bentheim, Osnabrück, Vechta und die kreisfreien Städte Delmenhorst, Emden, Oldenburg (Oldenburg), Osnabrück und Wilhelmshaven.