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  • ab 01.01.2008 (aktuelle Fassung)

Art. 3 IKGZG - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Zahlung von Zuschüssen des Landes an die Landesverbände der Israelitischen Kultusgemeinden und der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen ab dem Jahr 2008 sowie zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes
Redaktionelle Abkürzung
IKGZG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22300

(1) Artikel 1 dieses Gesetzes tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft.

(2) Artikel 2 dieses Gesetzes tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 8. Oktober 2008

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Hermann D i n k l a

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Christian W u l f f