Art. 1 IKGZG - Zustimmung zu dem Vertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Landesverband Israelitischer
Kultusgemeinden von Niedersachsen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
sowie
dem Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen dem Land Niedersachsen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Zahlung von Zuschüssen des Landes an die Landesverbände der Israelitischen Kultusgemeinden und der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen ab dem Jahr 2008 sowie zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes
- Redaktionelle Abkürzung
- IKGZG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22300
(1) Dem am 3. Januar 2008 unterzeichneten Vertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Landesverband Israelitischer Kultusgemeinden von Niedersachsen - Körperschaft des öffentlichen Rechts - sowie dem am 3. Januar 2008 unterzeichneten Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen dem Land Niedersachsen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen - Körperschaft des öffentlichen Rechts - wird zugestimmt.