Landgericht Oldenburg
Urt. v. 29.09.2011, Az.: 1 S 189/11
Verhältnismäßige Kostenteilung wegen unterschiedlichen Obsiegens bei Vertretung lediglich einer Partei durch einen Rechtsanwalt
Bibliographie
- Gericht
- LG Oldenburg
- Datum
- 29.09.2011
- Aktenzeichen
- 1 S 189/11
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2011, 35518
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:LGOLDBG:2011:0929.1S189.11.0A
Rechtsgrundlage
- § 92 Abs.1 ZPO
Fundstellen
- RENOpraxis 2012, 106
- ZAP EN-Nr. 201/2012
- ZAP 2012, 320
Redaktioneller Leitsatz
Die Kosten sind bei unterschiedlichem Obsiegen auch dann verhältnismäßig zu teilen, wenn bei einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht nur eine Partei anwaltlich vertreten ist und die andere Partei ihre Rechte selbst wahrnimmt.