Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 20.09.1984, Az.: 1 U 283/83
Bundesautobahn; Schleudern des Pkw; Platzen eines Reifens; Haftung; Fehlreaktionen des Fahrers
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 20.09.1984
- Aktenzeichen
- 1 U 283/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 13606
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1984:0920.1U283.83.0A
Rechtsgrundlagen
- § 823 BGB
- § 8a StVG
Fundstelle
- ZfS 1985, 257
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Ist der Pkw bei einer Geschwindigkeit von 140 km/h auf einer Bundesautobahn ins Schleudern und gegen die Leitplanke geraten, weil sich plötzlich die Lauffläche eines Reifens gelöst hat, so kommt es nicht zu einer Haftung. Dies ist in einem solchen Fall, auch bei Fehlreaktionen des Fahrers der Fall.