Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 20.09.1984, Az.: 1 U 283/83

Bundesautobahn; Schleudern des Pkw; Platzen eines Reifens; Haftung; Fehlreaktionen des Fahrers

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
20.09.1984
Aktenzeichen
1 U 283/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 13606
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1984:0920.1U283.83.0A

Fundstelle

  • ZfS 1985, 257

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Ist der Pkw bei einer Geschwindigkeit von 140 km/h auf einer Bundesautobahn ins Schleudern und gegen die Leitplanke geraten, weil sich plötzlich die Lauffläche eines Reifens gelöst hat, so kommt es nicht zu einer Haftung. Dies ist in einem solchen Fall, auch bei Fehlreaktionen des Fahrers der Fall.