Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 09.10.1984, Az.: 12 U 16/84
Erneuter Schmerzensgeldanspruch; Spätfolgen; Darlegung des Streitstoffs; Erkenntnis des Gerichts; Schmerzensgeldbemessung
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 09.10.1984
- Aktenzeichen
- 12 U 16/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 13599
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1984:1009.12U16.84.0A
Rechtsgrundlage
- § 847 BGB
Fundstelle
- ZfS 1985, 72
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Zur Beurteilung eines erneuten Schmerzensgeldanspruchs bei aufgetretenen Spätfolgen ist maßgeblich, ob nach dem gesamten, dem Gericht früher unterbreiteten Streitstoff die nunmehr eingetretenen Spätfolgen möglich erscheint. Das seinerzeit entscheidende Gericht muß nicht mit den Spätfolgen gerechnet haben und braucht dies auch nicht bei der Schmerzensgeldbemessung entsprechend berücksichtigt haben.