Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 09.10.1984, Az.: 12 U 16/84

Erneuter Schmerzensgeldanspruch; Spätfolgen; Darlegung des Streitstoffs; Erkenntnis des Gerichts; Schmerzensgeldbemessung

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
09.10.1984
Aktenzeichen
12 U 16/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 13599
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1984:1009.12U16.84.0A

Fundstelle

  • ZfS 1985, 72

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Zur Beurteilung eines erneuten Schmerzensgeldanspruchs bei aufgetretenen Spätfolgen ist maßgeblich, ob nach dem gesamten, dem Gericht früher unterbreiteten Streitstoff die nunmehr eingetretenen Spätfolgen möglich erscheint. Das seinerzeit entscheidende Gericht muß nicht mit den Spätfolgen gerechnet haben und braucht dies auch nicht bei der Schmerzensgeldbemessung entsprechend berücksichtigt haben.