Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 04.11.1992, Az.: 12 UF 91/92

Zuweisung der Ehewohnung; Einräumung des ungehinderten Zutritts; Unzulässigkeit von Anträgen; Ehewohnung; Kündigung des Pachtvertrags; Ablauf der Räumungsfrist

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
04.11.1992
Aktenzeichen
12 UF 91/92
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1992, 15548
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1992:1104.12UF91.92.0A

Fundstellen

  • FamRZ 1993, 1342-1343 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW-RR 1993, 452-453 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Zur Unzulässigkeit des Antrags auf Zuweisung der Ehewohnung und des Antrags auf Einräumung des ungehinderten Zutritts, wenn der Verpächter den der Nutzung der Ehewohnung zugrundeliegende Pachtvertrag gekündigt hat und die Räumungsfrist abgelaufen ist. Es besteht für beide Ehepartner eine Verpflichtung zur sofortigen Räumung der Wohnung.