Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 04.11.1992, Az.: 12 UF 91/92
Zuweisung der Ehewohnung; Einräumung des ungehinderten Zutritts; Unzulässigkeit von Anträgen; Ehewohnung; Kündigung des Pachtvertrags; Ablauf der Räumungsfrist
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 04.11.1992
- Aktenzeichen
- 12 UF 91/92
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1992, 15548
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1992:1104.12UF91.92.0A
Rechtsgrundlage
- § 1361b BGB
Fundstellen
- FamRZ 1993, 1342-1343 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW-RR 1993, 452-453 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Zur Unzulässigkeit des Antrags auf Zuweisung der Ehewohnung und des Antrags auf Einräumung des ungehinderten Zutritts, wenn der Verpächter den der Nutzung der Ehewohnung zugrundeliegende Pachtvertrag gekündigt hat und die Räumungsfrist abgelaufen ist. Es besteht für beide Ehepartner eine Verpflichtung zur sofortigen Räumung der Wohnung.