Abschnitt 3 VKB-UStErl - Gebührenbefreiung und Gebührenermäßigung
Bibliographie
- Titel
- Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Amtshandlungen und Leistungen der Vermessungs- und Katasterbehörden in Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- VKB-UStErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21160
Werden Gebührenbefreiungen oder Gebührenermäßigungen gewährt, ist die Umsatzsteuer nur für den Betrag zu erheben, der nach Gewährung der Gebührenbefreiung oder Gebührenermäßigung verbleibt.
Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 6 Satz 1 des Erl. vom 10. Mai 2023 (Nds. MBl. S. 388)