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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 VKB-UStErl - Abrechnung von Gutachten nach dem JVEG

Bibliographie

Titel
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Amtshandlungen und Leistungen der Vermessungs- und Katasterbehörden in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
VKB-UStErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21160

Die von einem niedersächsischen Gericht oder einer niedersächsischen Justizbehörde beantragten und nach dem JVEG abzurechnenden Gutachten erfolgen gegenüber demselben Rechtsträger und unterliegen als Innenumsätze nicht der Umsatzsteuer. Entsprechende Gutachten für andere Gerichte und Justizbehörden sind der Umsatzsteuer zum Regelsteuersatz zu unterwerfen.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 6 Satz 1 des Erl. vom 10. Mai 2023 (Nds. MBl. S. 388)