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  • ab 01.11.2020 (aktuelle Fassung)

Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen dem Land Niedersachsen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen - Körperschaft des öffentlichen Rechts -

Bibliographie

Titel
Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen dem Land Niedersachsen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen - Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Redaktionelle Abkürzung
LVJGÄndV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22300

Vom 1. September 2020 (Nds. GVBl. S. 389 - VORIS 22300 -) (1)

Zwischen

dem Land Niedersachsen, vertreten durch den Niedersächsischen Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Niedersächsischen Kultusminister,

und

dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Hannover, vertreten durch seinen Vorstand,

wird folgender

Vertrag

geschlossen: