Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen dem Land Niedersachsen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen - Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Bibliographie
- Titel
- Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen dem Land Niedersachsen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen - Körperschaft des öffentlichen Rechts -
- Redaktionelle Abkürzung
- LVJGÄndV,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22300
Vom 1. September 2020 (Nds. GVBl. S. 389 - VORIS 22300 -) (1)
Zwischen
dem Land Niedersachsen, vertreten durch den Niedersächsischen Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Niedersächsischen Kultusminister,
und
dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Hannover, vertreten durch seinen Vorstand,
wird folgender
Vertrag
geschlossen: