Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 12.11.1992, Az.: 1 VAs 4/92 (O)

Beiordnung eines Pflichtverteidigers; Vorverfahren; Entscheidung der Staatsanwaltschaft; Vorverfahren; Justizverwaltungsakt; Strafprozessuale Entscheidung; Stellen eines gesetzlich zulässigen Antrags

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
12.11.1992
Aktenzeichen
1 VAs 4/92 (O)
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1992, 12393
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1992:1112.1VAS4.92O.0A

Fundstelle

  • StV 1993, 511

Amtlicher Leitsatz

Der Überprüfung nach § 23 EGGVG unterliegt als Prozeßhandlung nicht die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, gemäß § 141 Abs. 3 StPO von einer Beiordnung eines Pflichtverteidigers bereits im Vorverfahren abzusehen. Es liegt kein Justizverwaltungsakt, sondern vielmehr eine strafprozessuale Entscheidung über das Stellen eines gesetzlich zulässigen Antrags oder das Absehen.