Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 27.11.1992, Az.: Ss 357/92

Protokollierte Verurteilung; Schriftliches Urteil; Rechtsbeschwerde; Unbeachtlichket einer Protokollberichtigung; Geldbuße; Fahrverbot; Hauptverhandlungsprotokoll

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
27.11.1992
Aktenzeichen
Ss 357/92
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1992, 12400
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1992:1127.SS357.92.0A

Fundstelle

  • NZV 1993, 203 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Erhebt der Betroffene mit der Rechtsbeschwerde die Rüge, daß das schriftliche Urteil nicht mit der protokollierten Verurteilung übereinstimmt, so kommt es zur Unbeachtlichket einer Protokollberichtigung, mit der dieser Rüge der Boden entzogen wird, in einem Fall, in dem der Betroffene neben einer Geldbuße zu einem Fahrverbot verurteilt worden, dieses aber im Hauptverhandlungsprotokoll nicht enthalten ist.