Oberlandesgericht Celle
Urt. v. 17.02.1977, Az.: 5 U 74/76

Urlaub; Unfall; Fahrzeug

Bibliographie

Gericht
OLG Celle
Datum
17.02.1977
Aktenzeichen
5 U 74/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11620
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGCE:1977:0217.5U74.76.0A

Amtlicher Leitsatz

Ob die Beeinträchtigung des Urlaubs durch einen Unfall (Pkw-Schaden) Ersatzansprüche aus den §§ 823, 249 BGB begründen kann (so BGHZ 63, 98 = VersR 75, 82) kann dahinstehen. In jedem Fall muß zumindest eine ins Gewicht fallende Beeinträchtigung vorliegen. Das ist nicht ohne weiteres zu bejahen, wenn der Geschädigte seinen Urlaubsort wegen der Schadenregulierung vorzeitig verläßt und den restlichen Urlaub zu Hause verbringt.