Oberlandesgericht Celle
Urt. v. 10.02.1977, Az.: 5 W 27/76
Fahrzeug; Unfall; Wiederbeschaffungskosten
Bibliographie
- Gericht
- OLG Celle
- Datum
- 10.02.1977
- Aktenzeichen
- 5 W 27/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 11619
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGCE:1977:0210.5W27.76.0A
Rechtsgrundlage
- § 249 BGB
Amtlicher Leitsatz
Ein Geschädigter, der seinen Fahrzeugschaden auf sog. Wiederbeschaffungsbasis abzurechnen berechtigt ist, ist nicht ohne weiteres berechtigt, das Unfallfahrzeug dem Schädiger zur Verfügung zu stellen und zum Ausgleich des Schadens die vollen Wiederbeschaffungskosten zu verlangen. Je nach Sachlage muß er sich den realisierbaren Wert des Unfallfahrzeugs anrechnen lassen.