Oberlandesgericht Celle
Urt. v. 10.02.1977, Az.: 5 W 27/76

Fahrzeug; Unfall; Wiederbeschaffungskosten

Bibliographie

Gericht
OLG Celle
Datum
10.02.1977
Aktenzeichen
5 W 27/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11619
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGCE:1977:0210.5W27.76.0A

Amtlicher Leitsatz

Ein Geschädigter, der seinen Fahrzeugschaden auf sog. Wiederbeschaffungsbasis abzurechnen berechtigt ist, ist nicht ohne weiteres berechtigt, das Unfallfahrzeug dem Schädiger zur Verfügung zu stellen und zum Ausgleich des Schadens die vollen Wiederbeschaffungskosten zu verlangen. Je nach Sachlage muß er sich den realisierbaren Wert des Unfallfahrzeugs anrechnen lassen.