Abschnitt 2 QPVRdErl - Zuständigkeit
Bibliographie
- Titel
- Einstellung von Lehrkräften an öffentlichen berufsbildenden Schulen ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung - Quereinstieg; Prüfverfahren zur Einstellung
- Redaktionelle Abkürzung
- QPVRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Eine Vorprüfung der Bewerbungsfähigkeit erfolgt auf der Grundlage der vorgelegten Bewerbungsunterlagen durch die einstellende Schule. Auf der Grundlage dieser Prüfung erfolgt die Einbeziehung der Bewerberinnen und Bewerber in das Auswahlverfahren gem. Bezugserlass zu c durch die einstellende Schule.
Die abschließende Feststellung der Bewerbungsfähigkeit und der stellenbezogenen Einstellungsvoraussetzungen erfolgt gemäß Nr. 4 des Bezugserlasses zu a durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) Braunschweig.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 5 Satz 1 des RdErl. vom 1. Dezember 2023 (SVBl. S. 669)