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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 QPVRdErl - Verfahren zur Prüfung der Bewerbungsfähigkeit

Bibliographie

Titel
Einstellung von Lehrkräften an öffentlichen berufsbildenden Schulen ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung - Quereinstieg; Prüfverfahren zur Einstellung
Redaktionelle Abkürzung
QPVRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen bei der Schule prüft die Schule zunächst die Vollständigkeit der Unterlagen. Stellt die Schule fest, dass Unterlagen fehlen, kann sie die Bewerberin oder den Bewerber darauf hinweisen, dass eine Einbeziehung in etwaige Auswahlverfahren nicht erfolgt, solange die Unterlagen unvollständig sind. Die erforderlichen Studieninhalte sind auf der Grundlage der "Ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung, Beschluss der KMK vom 16.10.2008 in der derzeit gültigen Fassung" vorzuprüfen.

Mit dem Ergebnis dieser Vorprüfung kann die Schule bereits frühzeitig eine realistische Vorbeurteilung der Bewerbungsfähigkeit vornehmen und aussichtslose Bewerbungen erkennen.

Die aktuell für einzelne Fächer zur Verfügung stehenden Anlagen zur Bewerbung sind der Internetseite www.eis-onlinebbs.niedersachsen.de zu entnehmen.

Auf Basis der Stellen-Bewerber-Liste führt die Schule auf der Grundlage der vorgeprüften Bewerbungen und der dort enthaltenen Daten ein stellenbezogenes Auswahlverfahren gem. Bezugserlass zu c durch und meldet das Ergebnis der Vorprüfung mit Auswahlvorschlag unter Nennung max. dreier Bewerberinnen oder Bewerber an das RLSB Braunschweig. Für das Ergebnis der Prüfung relevante Unterlagen sind ggf. in elektronischer Form beizufügen.

Das RLSB Braunschweig trifft in der Regel innerhalb von zwei Wochen eine endgültige Entscheidung über die Bewerbungsfähigkeit der genannten Personen auf der Grundlage der Prüfung der Schule und der vorhandenen Bewerbungsunterlagen. Ebenso wird, bei Vorliegen entsprechender Unterlagen, auch die Gleichwertigkeit des Abschlusses geprüft.

In besonderen Zweifelsfällen entscheidet das Kultusministerium nach Vorlage durch das RLSB Braunschweig.

Nach Abschluss der Prüfung der Unterlagen erhält die Schule unverzüglich eine Rückmeldung aus dem RLSB Braunschweig, um der am besten geeigneten Bewerberin oder dem am besten geeigneten Bewerber ein Einstellungsangebot zu unterbreiten.

Die durch das RLSB Braunschweig geprüften Bewerberinnen und Bewerber werden im Programm EIS-Online-BBS als "geprüft" gekennzeichnet. Der Bewerbungsdatensatz kann durch die Bewerberinnen und Bewerber nach Kennzeichnung als "geprüft" im Bewerbungsportal ausschließlich hinsichtlich der Adressdaten und der Angabe von Stellennummern geändert werden.

Personen, deren fachliche Eignung nach Prüfung der eingereichten Unterlagen nicht festgestellt werden konnte, werden in EIS-Online-BBS als "nicht bewerbungsfähig" gekennzeichnet. Dies gilt ebenso für Datensätze von Bewerberinnen und Bewerbern, die auf der Grundlage des Bezugserlasses zu c als nicht geeignet eingestuft werden.

Über Korrekturen im Bewerbungsdatensatz durch das RLSB Braunschweig nach der abschließenden Prüfung ist die Bewerberin oder der Bewerber zu informieren.

Angenommene Einstellungsangebote sind durch die Schule im Einstellungs- und Informationsportal EIS-Online-BBS zu dokumentieren.

Bewerberinnen und Bewerber, die dem RLSB Braunschweig als Auswahlvorschlag zur Prüfung gemeldet, als bewerbungsfähig geprüft, aber nicht eingestellt wurden, können unter Beachtung des Bezugserlasses zu c bei anderen Stellenausschreibungen ohne erneute Prüfung als Besetzungsvorschlag benannt werden.

In besonderen Fällen (z. B. nach längerer Zeit oder wegen Änderung der entsprechenden Erlasslage) kann eine erneute Prüfung der Bewerbungsfähigkeit durch das RLSB Braunschweig angezeigt sein.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 5 Satz 1 des RdErl. vom 1. Dezember 2023 (SVBl. S. 669)