Oberlandesgericht Celle
Urt. v. 18.06.1993, Az.: 21 UF 235/92

Aufstockungsunterhalt; Verwirkungstatbestand; Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft

Bibliographie

Gericht
OLG Celle
Datum
18.06.1993
Aktenzeichen
21 UF 235/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 15492
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGCE:1993:0618.21UF235.92.0A

Fundstellen

  • NJW-RR 1995, 384 (red. Leitsatz)
  • NJW-RR 1995, 5 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Der Unterhaltsverpflichtete kann sich gegenüber dem Begehren seiner geschiedenen Frau auf nachehelichen Aufstockungsunterhalt nicht auf den Verwirkungstatbestand des § 1579 Nr. 7 BGB berufen, indem er vorträgt, daß die geschiedene Ehefrau nun in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft lebt.

Solange die Partnerin wirtschaftlich nicht leistungsfähiger als die geschiedene Ehefrau ist, erzielt diese keine Einkünfte aus dem Zusammenleben.