Oberlandesgericht Celle
Urt. v. 18.06.1993, Az.: 21 UF 235/92
Aufstockungsunterhalt; Verwirkungstatbestand; Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft
Bibliographie
- Gericht
- OLG Celle
- Datum
- 18.06.1993
- Aktenzeichen
- 21 UF 235/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 15492
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGCE:1993:0618.21UF235.92.0A
Rechtsgrundlagen
- § 1569 BGB
- § 1573 Abs. 2 BGB
- § 242 BGB
- § 1579 Nr. 7 BGB
Fundstellen
- NJW-RR 1995, 384 (red. Leitsatz)
- NJW-RR 1995, 5 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Der Unterhaltsverpflichtete kann sich gegenüber dem Begehren seiner geschiedenen Frau auf nachehelichen Aufstockungsunterhalt nicht auf den Verwirkungstatbestand des § 1579 Nr. 7 BGB berufen, indem er vorträgt, daß die geschiedene Ehefrau nun in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft lebt.
Solange die Partnerin wirtschaftlich nicht leistungsfähiger als die geschiedene Ehefrau ist, erzielt diese keine Einkünfte aus dem Zusammenleben.