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  • ab 08.01.2013 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 FwEzBeschl

Bibliographie

Titel
Stiftung des Feuerwehrehrenzeichens
Redaktionelle Abkürzung
FwEzBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21090

5.
Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten des Landes kann die Bezeichnung "Ehren-Regierungsbrandmeisterin" bzw. "Ehren-Regierungsbrandmeister" verliehen werden, wenn sie das Ehrenamt länger als zwei Wahlperioden ausgeübt haben und wegen Erreichens der Altersgrenze ausscheiden.