Abschnitt 5 FwEzBeschl
Bibliographie
- Titel
- Stiftung des Feuerwehrehrenzeichens
- Redaktionelle Abkürzung
- FwEzBeschl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21090
5.
Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten des Landes kann die Bezeichnung "Ehren-Regierungsbrandmeisterin" bzw. "Ehren-Regierungsbrandmeister" verliehen werden, wenn sie das Ehrenamt länger als zwei Wahlperioden ausgeübt haben und wegen Erreichens der Altersgrenze ausscheiden.